1. Verordnung
Für die Therapie benötigen Sie einen Verordnungsschein, welcher die Diagnose und entsprechende Therapieverordnung beinhaltet und Ihnen von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt ausgestellt wird. Meist lautet die Verordnung “10 x Physiotherapie”, auch der veraltete Begriff “10 x Heilgymnastik” ist möglich.
2. Verrechnung und Rückerstattung
Die Therapie wird nach jeder Einheit bar verrechnet und wird gemäß Registrierkassenpflicht mit einem Beleg bestätigt. Am Ende der gesamten Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, welche sie zusammen mit dem Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Höhe des rückerstatteten Betrages richtet sich nach dem jeweiligen Krankenkassentarif und liegt zwischen 40 und 70% des Gesamtbetrags.
3. Unterlagen zur Therapie
Bitte bringen Sie zur Therapie Ihren Verordnungsschein sowie Röntgenbilder und aktuelle Befunde mit.
4. Terminabsagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ersuchen ich Sie um telefonische Terminabsage mindestens 24 Stunden davor.
Ich bitte um Verständnis, dass nicht rechtzeitig stornierte Termine verrechnet werden müssen.