Für die Therapie benötigen Sie einen Verordnungsschein, welcher die Diagnose und entsprechende
Therapieverordnung beinhaltet und Ihnen von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt ausgestellt wird.
Meist lautet die Verordnung “10 x Physiotherapie”, auch der veraltete Begriff “10 x
Heilgymnastik” ist möglich.
Die Therapie wird nach jeder Einheit bar verrechnet und wird gemäß Registrierkassenpflicht mit
einem Beleg bestätigt. Am Ende der gesamten Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, welche sie
zusammen mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Höhe
des rückerstatteten Betrages richtet sich nach dem jeweiligen Krankenkassentarif und liegt zwischen
40 und 70% des Gesamtbetrags.
Bitte bringen Sie zur Therapie Ihren Verordnungsschein sowie Röntgenbilder und aktuelle Befunde
mit.
Die podotherapeutische Einlagenanpassung ist nicht mit der Krankenkasse rückverrechenbar. Die
Anpassung ist eine reine Privatleistung und daher benötigen Sie auch keine Verordnung dafür.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ersuchen ich Sie um telefonische
Terminabsage mindestens 24 Stunden davor. Ich bitte um Verständnis, dass nicht rechtzeitig
stornierte Termine verrechnet werden müssen.