AGB

  1. Für die Therapie benötigen Sie einen Verordnungsschein, welcher die Diagnose und entsprechende Therapieverordnung beinhaltet und Ihnen von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt ausgestellt wird. Meist lautet die Verordnung “10 x Physiotherapie”, auch der veraltete Begriff “10 x Heilgymnastik” ist möglich.
  2. Die Therapie wird nach jeder Einheit bar verrechnet und wird gemäß Registrierkassenpflicht mit einem Beleg bestätigt. Am Ende der gesamten Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, welche sie zusammen mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Höhe des rückerstatteten Betrages richtet sich nach dem jeweiligen Krankenkassentarif und liegt zwischen 40 und 70% des Gesamtbetrags.
  3. Bitte bringen Sie zur Therapie Ihren Verordnungsschein sowie Röntgenbilder und aktuelle Befunde mit.
  4. Die podotherapeutische Einlagenanpassung ist nicht mit der Krankenkasse rückverrechenbar. Die Anpassung ist eine reine Privatleistung und daher benötigen Sie auch keine Verordnung dafür.
  5. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ersuchen ich Sie um telefonische Terminabsage mindestens 24 Stunden davor.
    Ich bitte um Verständnis, dass nicht rechtzeitig stornierte Termine verrechnet werden müssen.